AGB

AGB

Gastspielbuchung
Mit der Angebotsbestätigung wird der Auftrag gültig. Der darin genannte Auftrittstermin ist damit fixiert.

Fahrtkosten
werden laut amtlichen Kilometergeld (derzeit € 0,42/km) verrechnet. Je nach Besetzung und Technik (Klaviertransport) für 1 oder mehr PKW. Es wird versucht mit dem geringstmöglichen Aufwand an Fahrzeugen auszukommen.

AKM
Abgaben an die AKM sind vom Auftraggeber zu entrichten.

Stornoregelung
Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers 30 bis 15 Tage vor  dem Auftrittstermin werden 50% des Honorars fällig. Bei Stornierung ab 14 Tage vor dem Auftrittstermin werden 100% des Honorars verrechnet.

Kann ein Termin seitens der zebras aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Erkrankung nicht wahrgenommen werden, sorgen sie für einen adäquaten Ersatz (andere Improgruppe) oder einen Ersatztermin, beides in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ist beides nicht möglich, wird der Vertrag für beide Seiten stornokostenfrei gegenstandslos

Für Covid Ausfälle oder Auswirkungen der Pandemie auf Verschiebungen, Stornierungen etc. wird keine Haftung übernommen.

Wird auf Grund von Covid-19 eine Veranstaltung seitens des Veranstalters verschoben, ist zeitnah ein Ersatztermin zu finden. Wird der Veranstaltungstermin ersatzlos vom Veranstalter gestrichen, werden die oben genannten Stornobedingungen schlagend.

Gilt hingegen ein offizielles Veranstaltungsverbot, dann ist ebenfalls ein adäquater Ersatztermin notwendig. Wird die Veranstaltung vom Veranstalter aus diesem Grund ersatzlos gestrichen, werden die oben genannten Stornobedingungen nicht schlagend.

Bei einem offiziellen Veranstaltungsverbot behalten sich auch die zebras eine ersatzlose, stornokostenfreie Streichung des Termins vor, wenn ein Ersatztermin  aufgrund der bestehenden Umstände nicht möglich ist oder in zu ferner Zukunft liegt (Jahreswechsel – Beginn eines neuen Kalenderjahrs oder mehr als drei Monate nach dem ursprünglich anberaumten Termin).

Es sind die COVID-19 Präventionsmaßnahmen einzuhalten.

Ausstattung, Technik
Der Auftraggeber stellt die angeforderte Bühnentechnik (Licht und Tonanlage samt Steuereinheiten – Licht- und Ton-Mischpult, sowie Ausstattung: leere Bühne, Stühle) und technisches Personal für die techn. Einrichtung vorab, den Soundcheck und für die gesamte Aufführungsdauer als Licht- und Tontechniker-in (im Bedarfsfall 2 Techniker-innen für Licht/Ton), zur Verfügung.

Garderobe
Der Auftraggeber stellt den Künstlern eine saubere, abschließbare, mit Spiegel, Sitz- und Waschgelegenheit, WC versehene und bei Bedarf beheizte Garderobe im Gebäude des Auftrittslokals zur Verfügung.

Verpflegung
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: der Veranstalter sorgt für Speisen und Getränke für die Akteure – alkoholfreie Pausengetränke, stilles Wasser in verschraub-baren PET Flaschen für die Bühne. Die Verpflegung ist vom Veranstalter zu organisieren und zu bezahlen.

Aufnahmen
Fotos, Ton-Mitschnitte und Videoaufnahmen sind bei Aufführungen nicht gestattet bzw. bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer: die zebras Theaterverein, vertreten durch Matthias Schloßgangl (Obmann)

Zahlung
Rechnungen zahlbar ohne Abzüge sofort nach Rechnungslegung per Überweisung an das angegebene Konto

Vertrag
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner vereinbaren, dass sämtliche Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag zahl- und klagbar in Linz sind, der Erfüllungsort ist so hin Linz. Die Vertragspartner unterliegen in ihrer Rechtsbeziehung ausschließlich österreichischem Recht.

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